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  • Fr, 17.09.2010 | 19:30 Uhr: Dienst
Einsätze
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Diese Rubrik soll Ihnen die Aufgabengebiete sowie die Einstufung der einzelnen Einsätze erläutern und Ihnen einen Überblick über das Einsatzspektrum geben. Grundsätzlich werden Einsätze in die Kategorien Brand und Hilfeleistung aufgeteilt. Der Disponent der Feuerwehrleitstelle ordnet beim Eingehen eines jeden Notrufes diesem eine gewisse Priorität zu. Diese reicht von 1 bis 3, bei Großschadensereignissen bis zu 4.
Um Ihnen Einblicke in unsere Arbeit für Ihre Sicherheit zu geben wollen wir Ihnen anhand dieser Einstufung drei Beispiele für Einsätze in Köngen geben.  

Dies stellt nur einen kleinen Auszug aus dem Aufgabenbereich der Feuerwehr dar.

Beispiel 1:
Alarmstichwort Hilfeleistung 1
Unter dieses Alarmstichwort fallen alle Einsätze für Technische Hilfeleistung kleineren Umfanges  z. B. Ölspuren.
Das Abstreuen einer Ölspur mag vielen Bürgern oft als nicht dringend erscheinen. In Wirklichkeit jedoch ist es zwingend notwendig auslaufende Betriebsstoffe sofort zu binden und von der Fahrbahn zu entfernen. Vor allem für Zweiradfahrer stellt ein Ölfilm auf der Fahrbahn eine große Gefahr dar. In Kurven oder bergab können Fahrzeuge schnell ins Rutschen kommen und so in eine gefährliche Fahrsituation geraten. Außerdem muß verhindert werden, dass ein aufkommender Regen das Öl ins Wassernetz befördert. Der Umweltschutz gewinnt auch hier immer mehr an Bedeutung und wird so zu einer der Hauptaufgaben der Feuerwehr.

Beispiel 2:
Alarmstichwort Hilfeleistung 3 VRW-Einsatz
Unter dieses Alarmstichwort fallen alle Einsätze für Technische Hilfeleistung größeren Umfanges bei denen Personen in Gefahr sind.
z.B. Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Pesonen , Bauunfälle mit verschütteten Personen etc.
Das Befreien eingeklemmter Personen gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Feuerwehr. Diese Einsätze stellen höchste Anforderungen an das Können und auch an die Psyche der Einsatzkräfte. Deshalb arbeiten wir bei Einsätzen mit großer seelischer Belastung (z.B. bei schweren Verkehrsunfällen) mit dem Notfallnachsorgedienst des DRK-Esslingen zusammen um Folgeschäden der Einsatzkräfte und der anwesenden Personen entgegenzuwirken. Durch die Nähe zur Bundesstraße B313 sind diese Einsätze in Köngen nicht selten. Deshalb wird bei uns viel Wert auf die spezifische Ausbildung in diesem Bereich gelegt. Die Zusammenarbeit mit Notarzt und Rettungsdienst, sowie die Befreiung des Verletzten muss  so reibungslos als nur irgend möglich ablaufen. Deshalb wird in diesem Bereich sehr viel geübt aus- und fortgebildet.  

Beispiel 3:
Alarmstichwort Brand 3
Unter diesem Alarmstichwort fallen alle Einsätze für Brandbekämpfung größeren Umfanges
z.B. Wohnungsbrand , Zimmerbrand , Alarm einer Brandmeldeanlage etc.
Für die Einsatzkräfte mit einer der gefährlichsten Einsätze ist der Wohnungs- oder Gebäudebrand.Es muß hier mit einer Menge an unkalkulierbaren Faktoren gerechnet werden, die den Einsatz beeinflussen können.z. B. Starke Verrauchung des Gebäudes durch Brandgase, Explosionsgefahr durch verschiedene Gase, Elektrizität und nicht zuletzt die Gefahr eines sogenannten "Flash over”. (Explosionsartige Entzündung des Brandrauches)

Auf der Anfahrt zum Objekt rüsten sich die Angriffstrupps , die in das Objekt vordringen , u.a. mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten aus. Bis zum Eintreffen am Einsatzort vergehen oft nur wenige Minuten , doch die kurze Zeit der Anfahrt muss ausreichen um die Atemschutzgeräte anzulegen und deren Funktion zu prüfen. Um im Einsatzobjekt eine Verbindung zur "Außenwelt" herzustellen ist jeder Einsatztrupp mit Funkgeräten ausgestattet. Dies kann in besonderen Situationen lebensrettend sein. Bei allen Einsätzen die unter das Alarmstichwort Brand 3 und höher fallen, wird sofort die Drehleiter aus Nürtingen mitalarmiert. Da die Feuerwehr Köngen über keine eigene Drehleiter verfügt, hat man sich auf Grund der Vorgaben des Landesfeuerwehrverbandes für diese Maßnahme entschieden. Die allerbeste Maßnahme liegt aber auf Seiten der Bürger, die sich durch vorbeugenden Brandschutz am effektivsten schützen können.


Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit “tatü-tata”  und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?

- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen, oder
- die werden doch nicht zu uns kommen, oder
- sind alle unsere Kinder zu Hause, oder
- müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen Sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor fünf Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie,
- um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
- die nächsten zwei oder drei Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

Ihre Freiwillige Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis!